AGB
Alle Dienstleistungen von OUTDOORWORKOUTS unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, sofern sie
nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt wurden.
​
1. Allgemeines
Grundsätzlich dauert eine Dienstleistung von OUTDOORWORKOUTS 60 Minuten. OUTDOORWORKOUTS erbringt Dienstleistungen im Bereich des Fitnesstrainings. Die Leistungen von OUTDOORWORKOUTS dienen der Gesundheitsförderung sowie der allgemeinen Leistungssteigerung und dürfen nicht
als Therapie verstanden werden.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
Einzelstunden werden am Trainingstag bar oder per Twint bezahlt.
Bei einem Abonnementabschluss ist der vollständige Betrag per Twint spätestens 5 Tage nach Antritt des
1. Trainings zu überweisen oder bar zu bezahlen.
3. Eigene Gesundheit & Versicherung
Der persönliche Gesundheitszustand und die Versicherung ist Sache des Teilnehmers.
OUTDOORWORKOUTS lehnt jegliche Haftung für Unfälle und Krankheiten ab.
OUTDOORWORKOUTS
haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen vor, während und nach dem Training.
5. Vertragsabschluss
Der Vertrag ist mit schriftlicher oder mündlicher Anmeldung vor dem Training rechtskräftig.
Die AGB von OUTDOORWORKOUTS werden dadurch anerkannt.
6. Diverses
Kann ein Abonnement nicht mehr benützt werden (Krankheit oder Unfall), so kann die Dienstleistung,
nach Vorweisung eines entsprechenden Arztzeugnisses, zu einem späteren Zeitpunkt bezogen werden.
Nach Absprache können die Trainings auch an eine andere Person übertragen werden.
Es werden keine Trainings zurückerstattet.
​
7. Nichtinanspruchnahme der Dienstleistung durch den Kunden
Werden die Dienstleistungen von OUTDOORWORKOUTS nicht beansprucht, besteht von Seiten des Kunden kein Anrecht auf eine Preisreduktion oder Rückvergütung.
8. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht.​